Empfänger von Hartz IV müssen damit rechnen, dass sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst z.B. in Alten- und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden.
Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach BILD-Informationen bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz IV-Beziehern zu prüfen.
Linnemann zu BILD: „Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."
Aus dem CDU-Bundesvorstand kommt Unterstützung für den Vorstoß.
Quelle: BILD - der ganze Artikel hier: BILD.de
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